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Schmiedtbauer verkauft eigenes Versagen als Erfolg

Die Abschussfreigabe am Gumpeneck ist keine Erfolgsmeldung, sondern die Folge politischen Versagens. Landesrätin Simone Schmiedtbauer stellt sich nun als Retterin der Almwirtschaft dar. Tatsächlich wurden die betroffenen Bauern beim Herdenschutz im entscheidenden Moment allein gelassen.

Herdenschutz wurde ignoriert

Besonders absurd ist das deshalb, weil mit der HBLFA Raumberg-Gumpenstein, der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, seit mehr als fünf Jahren ausgewiesene Herdenschutzexpertise direkt in der Steiermark vorhanden ist. Praktische Erfahrung mit Herdenschutz, wolfssicheren Zäunen und fachlicher Schulung war also im Land vorhanden. Politisch genutzt wurde sie nicht.

Auch der konkrete Sachverhalt am Gumpeneck wird von der Landespolitik gröber dargestellt, als ihn die Behördenunterlagen hergeben. Dort wird sauber zwischen nachgewiesenen, wahrscheinlichen, möglichen und nicht mehr nachweisbaren Rissen unterschieden. Daraus politisch die Formel „nachweislich mehr als zehn Schafe“ zu machen, ist unseriös.

Maßnahmen wurden angeordnet aber Bauern wurden nicht unterstützt

Ausdrücklich zu loben ist dagegen die BH Liezen bzw. die Politische Expositur Gröbming. Die Behörde hat genau das getan, was man erwarten muss: den Sachverhalt erhoben, Schutzmöglichkeiten geprüft und konsequent nach dem Tierschutzgesetz gehandelt. Der per Bescheid angeordnete Abtrieb bzw. die alternative Unterbringung war als Tierschutzmaßnahme nachvollziehbar und fachlich sauber.

Der politische Skandal liegt darin, dass dieser Abtrieb vermeidbar gewesen wäre. Hätte das Land rechtzeitig wirksamen Herdenschutz finanziert und organisiert, hätten die Tiere nicht erst in eine tierschutzrechtliche Notlage geraten müssen. Frau Schmiedtbauer weiß als ehemalige EU-Abgeordnete, dass Herdenschutz möglich und finanzierbar ist. Die Bauern erst ohne ausreichende Unterstützung stehen zu lassen und danach den Abschuss als Rettung zu präsentieren, ist vermessen.

Rechtssprechung ist klar: Kein günstiger Erhaltungszustand – kein Abschuss

Juristisch ist die Abschussfreigabe ebenfalls nicht haltbar. Auf Nachfrage konnten die zuständigen Stellen offenbar nicht belastbar bestätigen, dass es in der Steiermark ein eigenes Wolfsmonitoring gibt, aus dem ein günstiger Erhaltungszustand auf regionaler Ebene abgeleitet werden könnte. Ebenso wenig wurde dieser günstige Erhaltungszustand für die Steiermark nachvollziehbar festgestellt oder durch ein tragfähiges Gutachten belegt. Ein Verweis auf Kärnten oder Tirol ersetzt kein steirisches Monitoring.

Nach der EuGH-Rechtsprechung bleibt der Wolf geschützt; Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Genau diese Voraussetzungen fehlen hier: kein belastbares Monitoring, kein nachgewiesener günstiger Erhaltungszustand, keine seriös ausgeschöpfte Herdenschutzstrategie. Was hier als „praxistaugliches Prädatorenmanagement“ verkauft wird, ist in Wahrheit der Versuch, politisches Versagen dem Wolf umzuhängen.

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Wolf