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Österreich rottet in einem halben Jahr quasi drei Wolfsrudel aus

Ausrottung

20 Abschüsse in sechs Monaten: Die systematische Demontage des europäischen Wolfsschutzes

Während die Europäische Union den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes als zentrales Ziel des Artenschutzrechts definiert, verfolgt Österreich offensichtlich einen anderen Kurs: Abschüsse auf Rekordniveau.

Bereits bis Ende Juni 2026 wurden österreichweit 20 Wölfe getötet. Die meisten davon wurden als sogenannte „Risikowölfe“ eingestuft. Allein Kärnten ließ zwölf Wölfe abschießen, Tirol weitere sechs. Damit wurden in nur sechs Monaten fast so viele Wölfe getötet wie im gesamten Jahr 2025, als bereits 22 Tiere im Rahmen von Verordnungen abgeschossen wurden. (baer-wolf-luchs.at)

Diese Zahlen zeigen keine Einzelfallentscheidungen mehr. Sie zeigen eine politische Strategie der systematischen Bestandsreduktion.

Ein Land mit acht Rudeln schießt Wölfe im Akkord

Der offizielle Statusbericht Wolf 2025 weist für ganz Österreich lediglich acht Wolfsrudel aus. Gleichzeitig wurden insgesamt nur 121 Wölfe bestätigt.

Vor diesem Hintergrund wirken 20 Abschüsse innerhalb eines halben Jahres geradezu absurd.

Die Dimension wird deutlich, wenn man die Zahlen ins Verhältnis setzt: Österreich verfügt über eine kleine, noch immer fragile Wolfspopulation, die sich nach ihrer historischen Ausrottung erst seit wenigen Jahren wieder etabliert. Trotzdem werden innerhalb weniger Monate so viele Tiere getötet, dass dies rechnerisch der Größe mehrerer Wolfsrudel entspricht.

Wer unter diesen Umständen von „Management“ spricht, verschleiert die Realität. Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Eingriff in eine Population, die sich noch immer im Aufbau befindet.

Der EuGH sagt: Österreich hat keinen günstigen Erhaltungszustand

Besonders brisant ist der Umstand, dass die österreichische Wolfspopulation laut Europäischem Gerichtshof keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat.

Das von Tierschutz Austria beauftragte Gutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen verweist ausdrücklich auf die Feststellung des EuGH, dass sich die Wolfspopulation in Österreich nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.

Genau dieser günstige Erhaltungszustand ist jedoch die zentrale Voraussetzung des europäischen Naturschutzrechts. Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht lediglich dazu, das Aussterben einer Art zu verhindern. Sie verpflichtet sie dazu, lebensfähige Populationen zu erhalten oder wiederherzustellen.

Wer also in einer Population ohne günstigen Erhaltungszustand innerhalb von sechs Monaten 20 Tiere abschießt, trägt nicht zur Wiederherstellung dieses Zustandes bei. Er entfernt die Art weiter von diesem Ziel.

Die Behauptung, der Wolf sei nun weniger streng geschützt und deshalb seien umfangreiche Abschüsse unproblematisch, ist irreführend. Das Schumacher-Gutachten stellt klar, dass auch nach der Herabstufung des Schutzstatus jede Entnahme mit der Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sein muss.

Genau daran bestehen erhebliche Zweifel.

„Risikowolf“ – ein politisches Schlagwort statt Wissenschaft

Besonders problematisch ist die nahezu inflationäre Verwendung des Begriffs „Risikowolf“.

Die überwiegende Mehrheit der 2026 getöteten Tiere wurde unter dieser Bezeichnung geführt. Gleichzeitig existiert für diesen Begriff keine einheitliche wissenschaftliche Definition. Weder die Verhaltensbiologie noch die Wildtierökologie kennen den „Risikowolf“ als klar abgegrenzte Fachkategorie.

Die europäische Fachstudie „Bold wolf behaviour“, an der zahlreiche Wolfsforscher und Großraubtierexperten beteiligt waren, zeichnet ein völlig anderes Bild. Sie stellt fest, dass Wölfe Menschen in der Regel meiden und Angriffe auf Menschen in Europa extrem selten sind. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sichtungen in der Nähe von Siedlungen oder menschlicher Infrastruktur häufig normales Verhalten darstellen und nicht automatisch als Gefahr interpretiert werden dürfen.

Mit anderen Worten: Ein Wolf wird nicht deshalb gefährlich, weil er gesehen wird.

Die politische Debatte hat jedoch genau diesen Eindruck erzeugt. Immer häufiger genügt offenbar bereits die Anwesenheit eines Wolfes in einer vom Menschen genutzten Landschaft, um ihn als „Risiko“ einzuordnen.

Damit wird ein wissenschaftlich nicht definierter Begriff zur Legitimation tödlicher Eingriffe verwendet.

Herdenschutz wird ignoriert

Besonders fragwürdig ist die Abschusspolitik vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse.

Eine österreichische Studie zur Umsetzbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen kommt zu dem Ergebnis, dass Schafe und Ziegen auf österreichischen Almen grundsätzlich geschützt werden können. Die Autoren betonen ausdrücklich die technische Machbarkeit wirksamer Herdenschutzmaßnahmen.

Statt diese Möglichkeiten konsequent auszubauen, wird jedoch zunehmend der Abschuss zum Standardinstrument erklärt.

Das widerspricht dem Grundgedanken des europäischen Naturschutzrechts, das auf Prävention, Koexistenz und den Erhalt geschützter Arten ausgerichtet ist.

2025 wurden in Österreich so viele Wölfe abgeschossen wie nie zuvor – gleichzeitig stiegen die Nutztierrisse. Viele der getöteten Wölfe waren zuvor nicht einmal als Verursacher von Schäden nachgewiesen.

Der Europäische Gerichtshof stellt zudem fest, dass sich der Wolf in Österreich nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Unter diesen Bedingungen sind Abschüsse rechtlich hochproblematisch.

Die Gutachten zeigen klar:
🐺 Herdenschutz schützt Tiere.
❌ Abschüsse lösen das Problem nicht.
⚖️ Abschüsse ohne günstigen Erhaltungszustand widersprechen europäischem Artenschutzrecht.
🛡️ Zäune, Behirtung und Herdenschutzhunde sind wirksamer als Gewehre.

Artenschutz auf dem Papier, Abschusspolitik in der Praxis

Die Bilanz des ersten Halbjahres 2026 ist ernüchternd.

Zwanzig tote Wölfe in sechs Monaten. Eine Population ohne günstigen Erhaltungszustand. Acht Rudel im gesamten Land. Gleichzeitig wird mit dem politisch geprägten Begriff des „Risikowolfes“ eine immer aggressivere Abschusspraxis legitimiert.

Die Frage lautet längst nicht mehr, ob einzelne Abschüsse gerechtfertigt sein können.

Die Frage lautet vielmehr, wie Österreich den günstigen Erhaltungszustand jemals erreichen will, wenn Jahr für Jahr immer größere Teile der ohnehin kleinen Population abgeschossen werden.

Wer den Wolf schützen will, muss seinen Bestand sichern.

Wer ihn dagegen in einer Phase des Populationsaufbaus in immer größerer Zahl tötet, betreibt keine Wiederherstellung einer geschützten Art. Er gefährdet genau jenes Ziel, das das europäische Naturschutzrecht eigentlich gewährleisten soll.

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