Ein Wolf drang im Bezirk Landeck in eine Koppel ein, tötete vier Lämmer und wurde anschließend von Herdenschutzhunden vertrieben. Der Vorfall ist tragisch – zeigt aber zugleich, welche Wirkung funktionierender Herdenschutz haben kann.
Vier Lämmer wurden bei einem aktuellen Wolfsangriff im Bezirk Landeck getötet. Ein Wolf war in eine Koppel eingedrungen und konnte innerhalb kurzer Zeit vier Tiere töten, bevor Herdenschutzhunde den Angreifer erreichten und aus der Koppel vertrieben.
Vier tote Lämmer sind vier zu viel. Gleichzeitig zeigt der Vorfall deutlich: Der Herdenschutz hat funktioniert. Die Hunde beendeten den Angriff und verhinderten weitere Verluste. Als unmittelbare Maßnahme wurde die Koppel inzwischen verkleinert, damit die Herdenschutzhunde die Herde auf einer kompakteren Fläche noch besser sichern können.
Geschützte Herde bislang nicht überwunden
Besonders aufschlussreich ist der bisherige Verlauf auf dieser Weide. Wölfe, die sich in den vergangenen Monaten in diesem Gebiet aufhielten und von denen einige inzwischen geschossen wurden, hatten den Herdenschutz bislang weder überwunden noch an der geschützten Herde Schäden verursacht.
Anders sah es bei den ungeschützten Herden in der Umgebung aus. Dort kam es zu Rissereignissen.
Der aktuelle Vorfall ist daher kein Beweis gegen den Herdenschutz. Im Gegenteil: Er zeigt, dass auch ein Angriff, der trotz Schutzmaßnahmen gelingt, durch Herdenschutzhunde rasch beendet und in seinem Ausmaß begrenzt werden kann.
Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt der Vergleich mit dem jüngsten Vorfall am Zirbitzkogel in der Steiermark, bei dem 31 Schafe getötet wurden.
Herdenschutz kann nicht jeden einzelnen Riss verhindern. Aber er kann größere Schäden verhindern.
Ein geschützter Betrieb kann nicht die ganze Alm schützen

Die Wolfspräsenz in diesem Gebiet ist seit Monaten bekannt. Dennoch sind weiterhin fast alle Herden ungeschützt.
Genau darin liegt ein zentrales Problem: Ein einzelner Betrieb kann nicht die gesamte Alm sichern. Solange sich in unmittelbarer Umgebung weiterhin ungeschützte Nutztiere befinden, treffen Wölfe immer wieder auf leicht erreichbare Beute.
Nach § 19 des österreichischen Tierschutzgesetzes sind außerhalb von Unterkünften gehaltene Tiere soweit möglich vor Raubtieren und anderen Gefahren zu schützen. Bei einer konkreten Gefahr sind erforderliche, mögliche und zumutbare Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Ein Rechtsgutachten von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely kommt zudem zum Ergebnis, dass die zuständige Behörde einschreiten muss, wenn bei konkreter Gefahr notwendige und zumutbare Schutzmaßnahmen unterbleiben. Die möglichen Maßnahmen reichen bis zu einem Teil- oder Vollabtrieb.
Die Bezirkshauptmannschaft Landeck wurde mehrfach auf die Wolfspräsenz und Rissereignisse hingewiesen und hat nach eigenen Angaben Maßnahmen wie Nachtpferche, Herdenschutzzäune und einen Almabtrieb geprüft.
„Abschuss ist kein Herdenschutz“
„Wölfe in Österreich steht klar für die Unterstützung der Bauern beim Herdenschutz. Dieser Vorfall zeigt, dass auch Almen geschützt werden können. Die bisherigen Erfahrungen auf dieser Weide belegen, dass der Herdenschutz von anderen Wölfen bislang nicht überwunden wurde. Trotzdem fehlt bei vielen Betrieben nach wie vor der Wille, entsprechende Maßnahmen umzusetzen – auch weil ihnen immer wieder eingeredet wird, Abschüsse seien die Lösung. Aber Abschuss ist kein Herdenschutz“, sagt Gerald Friedl, Obmann von Wölfe in Österreich.
Ein Abschuss beseitigt die Ursachen von Rissereignissen nicht. Wird ein Wolf entnommen, können andere Wölfe in das Gebiet kommen und erneut auf ungeschützte Nutztiere treffen.
Entscheidend ist deshalb, die Bedingungen vor Ort zu verändern: Herdenschutz konsequent umzusetzen, Tierhalter dabei zu unterstützen und bekannte Risiken nicht durch weiterhin ungeschützte Herden aufrechtzuerhalten.
Der aktuelle Vorfall ist für den betroffenen Tierhalter zweifellos tragisch. Er zeigt aber auch eine wichtige Erkenntnis: Herdenschutz ist kein Garant dafür, dass niemals ein Tier gerissen wird. Er kann jedoch Angriffe abwehren, Schäden begrenzen und damit wesentlich mehr Tiere schützen.
Die Herdenschutzhunde waren vor Ort, griffen ein und beendeten den Angriff. Genau darin liegt der entscheidende Unterschied.
Quellen und Hintergrund
- Rechtsgutachten von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., September 2025, zu den Schutzpflichten von Tierhaltern nach § 19 Tierschutzgesetz und den behördlichen Handlungspflichten bei konkreter Gefahr.
- Auskunftsbegehren an die Bezirkshauptmannschaft Landeck zu Wolfspräsenz, Rissereignissen und möglichen Schutzmaßnahmen.
- Amt der Tiroler Landesregierung: Für das Gemeindegebiet Nauders wurden für den Zeitraum 2019 bis 2026 insgesamt 39 bestätigte Nutztierrisse angegeben.
