Abschüsse trotz ungünstigem Erhaltungszustand
Kärnten, 21. September 2026 – Kärnten rechtfertigt weitere Wolfsabschüsse mit angeblich drei bis vier Rudeln und einer großen europäischen Wolfspopulation. Doch entscheidend ist nicht, wie viele Wölfe irgendwo in Europa leben, sondern ob Österreich einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat und ob die konkrete Entnahme rechtlich zulässig ist.
Österreich selbst meldete: Erhaltungszustand ungünstig
Österreich hat im November 2025 im Rahmen des Artikel-17-Berichts den Populationszustand des Wolfes weiterhin mit U1 – ungünstig-unzureichend bewertet. Die EU-Berichtsdaten weisen für Österreich beim Parameter „Population“ keine günstige Bewertung aus.
Auch der EuGH stellte 2024 im Verfahren C-601/22 fest, dass der Wolf in Österreich keinen günstigen Erhaltungszustand hatte. Für eine Ausnahme vom Schutz muss dieser Zustand zuerst auf lokaler und nationaler Ebene festgestellt werden. Eine günstige Situation einer grenzüberschreitenden Population kann den fehlenden günstigen Zustand Österreichs nicht einfach ersetzen. (Infocuria)
Genau deshalb ist das Kärntner Argument „Die Wölfe gehören zur großen Alpen- oder Dinarischen Population“ kein Freibrief für Abschüsse.
Abschüsse sind kein Ersatz für Herdenschutz
Der EuGH verlangt außerdem, dass vor einer Ausnahme geprüft wird, ob es andere zufriedenstellende Lösungen gibt. Dazu gehören insbesondere vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen. Diese Prüfung muss auf Grundlage des besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Wissens erfolgen. (curia)
Eine Abschussverordnung macht einen Abschuss daher nicht automatisch EU-rechtskonform.
„Drei bis vier Rudel“ – wo sind die Nachweise?
Laut aktuellem Medienbericht spricht Wolfsbeauftragter Roman Kirnbauer selbst davon, dass genetische Proben noch analysiert werden müssen. Gleichzeitig spricht das Büro Grubers bereits von drei bis vier Rudeln.
Das muss mit den eigenen österreichischen Monitoringstandards zusammenpassen: Ein Rudel gilt dort erst bei entsprechenden C1- oder C2-Nachweisen als bestätigt. In Rudelgebieten sollen Reproduktion, Individuenzahl und Territorium aktiv und koordiniert erfasst werden.
Das ÖZ empfiehlt zudem eine vierteljährliche Veröffentlichung der wichtigsten Monitoringdaten – einschließlich Nachweisen, Individuen, Verbreitung und Rudeln.
Wenn diese Daten vorhanden sind: Warum werden sie nicht veröffentlicht?
Monitoring funktioniert nicht vom Schreibtisch aus
Die ÖZ-Standards verlangen systematische Datenerhebung im Gelände – etwa durch Fährten, DNA, Fotofallen, Rissbegutachtungen und Telemetrie.
„Wer drei oder vier Rudel behauptet, soll sie auch nach den eigenen Monitoringstandards nachweisen. Wenn die Daten vorhanden sind, dann gehören sie auf den Tisch. Monitoring funktioniert nicht vom Schreibtisch aus.“
Die Position von Wölfe in Österreich
Der Verein fordert:
- keine weiteren Entnahmen, solange die europarechtlichen Voraussetzungen nicht nachweisbar erfüllt sind,
- vollständige Offenlegung der vorhandenen Monitoring- und Genetikdaten,
- nachvollziehbare Nachweise für Rudel und Reproduktion und
- eine transparente Prüfung des Erhaltungszustands auf lokaler und nationaler Ebene.
„Österreich hat selbst einen ungünstigen Populationszustand an die EU gemeldet. Dann kann Kärnten nicht einfach eine große europäische Population heranziehen und daraus einen Freibrief für Abschüsse machen. Erst müssen die rechtlichen Voraussetzungen nachweisbar erfüllt sein.“
Transparenz statt Behauptungen. Daten statt Vermutungen. Recht statt Abschusslogik.

Sind die österreichischen Jäger, besonders in Kärnten und Tirol, total von Sinnen? Im Heimatland eines der renommiertesten Wolfsforscher Prof. Dr. Kotrschal von der Universität Wien ist man dabei, durch hirnloses, mittelalterliches Vorgehen diese hochintelligenten und die von uns dringend erwünschte Nachhaltigkeit bringenden Tiere wiederum auszurotten. Ich kann diesen Schiessprügel-Akrobaten nur raten, sich geistig die detaillierten, über sein Wolfs-Forschungs-Zentrum im Ernstbrunn an Wölfen gewonnenen Erkenntnisse von Prof. Dr. Kotrschal über diese bewundernswerten Geschöpfe zu Gemüte zu führen. Danm wird der Eine oder Andere seine Knarre nicht mehr auf sie richten. Wölfe haben das gleiche Recht auf ein freies Leben wie wir.
Wolf-D. Rosenblatt