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ANZEIGEN WEGEN MANGELNDEN HERDENSCHUTZES SIND KEINE „KRIMINALISIERUNG“, SONDERN FOLGE GELTENDEN RECHTS

Die jüngste Kritik des Tiroler Bauernbundes an Anzeigen gegen Tierhalter nach Wolfsrissen lenkt von der eigentlichen Frage ab: Wer trägt Verantwortung für den Schutz von Nutztieren, wenn die Gefahr durch Wölfe bekannt ist?

Niemand freut sich über Wolfsrisse. Jeder gerissene Schaf-, Ziegen- oder Rinderriss bedeutet Leid für Tiere und Belastungen für die betroffenen Tierhalter. Gerade deshalb müssen wir über wirksame Schutzmaßnahmen sprechen – und nicht über Schuldzuweisungen an jene, die auf die Einhaltung bestehender Gesetze hinweisen.

Es geht nicht um Kriminalisierung, sondern um Tierschutz

Der Tiroler Bauernbund bezeichnet Anzeigen gegen Tierhalter als „zynisch“ und „realitätsfern“. Tatsächlich beruhen diese Anzeigen nicht auf Ideologie, sondern auf geltendem Recht.

§ 19 des österreichischen Tierschutzgesetzes verpflichtet Tierhalter, ihre Tiere soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Gefahr von einem Hund, einem Bären oder einem Wolf ausgeht.

Niemand wird angezeigt, weil er Schafe hält oder Almen bewirtschaftet. Anzeigen erfolgen dort, wo trotz bekannter Gefährdungslage keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen werden und dadurch vermeidbares Tierleid entsteht.

Wessely-Gutachten: Schutzpflichten gelten auch auf Almen

Das Rechtsgutachten von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely stellt ausdrücklich klar, dass Alm- und Weidetiere rechtlich als Tiere in menschlicher Obhut gelten und damit dem Schutzregime des Tierschutzgesetzes unterliegen.

Ebenso deutlich hält das Gutachten fest, dass Behörden bei Kenntnis einer konkreten Gefährdungslage nicht untätig bleiben dürfen. Werden erforderliche Maßnahmen trotz bekannter Gefahr nicht angeordnet oder Verstöße nicht verfolgt, können daraus rechtliche Konsequenzen entstehen.

Die Behauptung, Anzeigen gegen Tierhalter seien grundsätzlich unzulässig oder würden „Opfer kriminalisieren“, steht damit im direkten Widerspruch zu den rechtlichen Schlussfolgerungen des Gutachtens.

Selbst die neue Vollzugsleitlinie bestätigt die Verantwortung der Tierhalter

Der österreichische Vollzugsbeirat hat am 12. Mai 2026 eine gemeinsame Leitlinie zum Vollzug des Tierschutzgesetzes beim Schutz von Alm- und Weidetieren vor freilebenden Wölfen beschlossen.

Bereits in der Einleitung wird ausdrücklich festgehalten, dass die Verantwortung für den Schutz von Weidetieren beim Tierhalter liegt und § 19 Tierschutzgesetz weiterhin uneingeschränkt gilt. Die Leitlinie verweist ausdrücklich darauf, dass die Wahl geeigneter Schutzmaßnahmen grundsätzlich dem Tierhalter obliegt und dass die Behörde bei zunehmender Gefährdungslage tätig werden muss.

Wissenschaft widerspricht der Behauptung „Herdenschutz ist unmöglich“

Besonders problematisch ist die wiederholte Behauptung, Herdenschutz sei auf Tiroler Almen grundsätzlich unmöglich.

Die Autoren betonen ausdrücklich, dass die Herausforderungen vor allem organisatorischer, finanzieller und politischer Natur sind – nicht jedoch eine technische Unmöglichkeit des Herdenschutzes.

Damit widersprechen die wissenschaftlichen Daten unmittelbar der politischen Behauptung, Herdenschutz sei auf Tiroler Almen generell nicht machbar.

Tirol zeigt selbst, dass Herdenschutz funktioniert

Besonders widersprüchlich erscheint die Argumentation des Tiroler Bauernbundes vor dem Hintergrund der eigenen Praxis des Landes Tirol.

Die Realität zeigt vielmehr, dass Herdenschutz anspruchsvoll, aber möglich ist – und genau deshalb seit Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.

Der Wolf befindet sich weiterhin nicht in einem günstigen Erhaltungszustand

Wer als Antwort auf Wolfsrisse ausschließlich weitere Abschüsse fordert, verschweigt einen wesentlichen rechtlichen Umstand.

Das aktuelle Gutachten von Jochen Schumacher verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach sich die Wolfspopulation in Österreich weiterhin nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.

Gerade deshalb verlangt das europäische Naturschutzrecht, dass zunächst alle geeigneten Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Herdenschutz ist keine Alternative zum Artenschutz, sondern eine Voraussetzung dafür, Konflikte rechtssicher zu lösen.

Die eigentliche Frage lautet: Wie verhindern wir den nächsten Riss?

Wer Anzeigen pauschal als „Kriminalisierung“ bezeichnet, lenkt von den eigentlichen Fragen ab: Welche Schutzmaßnahmen wurden gesetzt? Welche wären möglich gewesen? Und wie kann weiteres Tierleid verhindert werden?

Im Interesse der Weidetiere, der Almbewirtschafter und eines rechtsstaatlichen Vollzugs sollten diese Fragen sachlich beantwortet werden – statt diejenigen anzugreifen, die auf die Einhaltung bestehender Tierschutzpflichten hinweisen.




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