Ein aktuelles Gutachten des Instituts für Naturschutzrecht Tübingen im Auftrag des Wiener Tierschutzvereins kommt zu einem klaren Ergebnis: Die bisherigen Abschüsse sogenannter „Risikowölfe“ in Österreich waren rechtswidrig.
Hintergrund: EU-Recht setzt enge Grenzen
Das Gutachten analysiert die Vorgaben der europäischen FFH-Richtlinie sowie aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Demnach dürfen Wölfe nur unter strengen Bedingungen getötet werden – selbst nach der Herabstufung ihres Schutzstatus im Jahr 2025.
Zentrale Voraussetzung ist ein sogenannter „günstiger Erhaltungszustand“ der Population. Genau dieser liegt in Österreich derzeit jedoch nicht vor.
Warum Abschüsse rechtswidrig waren
Die Autor:innen sehen mehrere gravierende rechtliche Defizite bei bisherigen Abschussentscheidungen:
- Kein günstiger Erhaltungszustand: Damit fehlt die Grundlage für reguläre Entnahmen
- Unzureichende Prüfung von Alternativen: Herdenschutzmaßnahmen wurden nicht konsequent ausgeschöpft
- Fehlende wissenschaftliche Basis: Monitoringdaten sind teilweise unzureichend
- Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip: Bei Unsicherheit hätte auf Abschüsse verzichtet werden müssen
Zudem betont das Gutachten, dass präventive Abschüsse – etwa zur Vermeidung möglicher Schäden – rechtlich nur zulässig sind, wenn ihre Wirksamkeit konkret nachgewiesen werden kann.
Konsequenzen für die Praxis
Die Analyse zeigt: Ein generelles „Wolfsmanagement“ durch Abschüsse ist derzeit unionsrechtlich kaum zulässig. Stattdessen fordert das Gutachten stärkere Investitionen in Herdenschutz und ein verbessertes Monitoring.
Fazit:
Die Rückkehr des Wolfs stellt Landwirtschaft und Politik vor Herausforderungen. Doch das Gutachten macht deutlich: Europäisches Naturschutzrecht setzt klare Grenzen – und diese wurden in Österreich bislang vielfach überschritten.

Europäisches Naturschutzrecht setzt klare Grenzen – und diese wurden in Österreich bislang vielfach überschritten !!!!!!