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Wissenschaft widerspricht Kärntner „Risikowolfs-verordnung“

Internationale Studie zeigt: Nähe allein macht Wölfe nicht gefährlich

Die Kärntner Risikowolfsverordnung steht im klaren Widerspruch zum aktuellen Stand der europäischen Wolfsforschung. Das zeigt der neue wissenschaftliche Bericht „Bold wolf behaviour: definitions and analysis of reported past cases across Europe“, erstellt im Rahmen des EU-LIFE-Projekts LIFE WILD WOLF in Zusammenarbeit mit der IUCN Large Carnivore Initiative for Europe.

Die Verordnung stuft Wölfe bereits dann als „Risikowölfe“ ein, wenn sie sich innerhalb von 200 Metern von Gebäuden, Weiden oder Fütterungsanlagen aufhalten. Laut der Studie ist diese Definition fachlich nicht haltbar.

„Die bloße Nähe eines Wolfes zu menschlicher Infrastruktur ist kein Risikoindikator“, halten die Autorinnen und Autoren des Berichts fest. „Problematisches Verhalten liegt nur dann vor, wenn Wölfe Menschen wiederholt und aktiv auf sehr kurze Distanz annähern – ein europaweit äußerst seltenes Phänomen.“

Problematisches Wolfsverhalten ist selten

Zwischen 2012 und 2022 wurden europaweit hunderte gemeldete Wolfsbegegnungen ausgewertet. Lediglich 20 Fälle erfüllten die wissenschaftlichen Kriterien für tatsächlich auffälliges Verhalten – bei einer Population von rund 23.000 Wölfen in Europa.

In den meisten dieser Fälle waren menschliche Ursachen ausschlaggebend, etwa Fütterung, frei zugängliche Abfälle oder der Umgang mit Hunden.

200-Meter-Regel widerspricht Forschung

Die Studie zeigt klar:

  • Wölfe meiden Menschen normalerweise deutlich.
  • Aufenthalte in Siedlungsnähe sind in Kulturlandschaften normal und erwartbar.
  • Wissenschaftlich relevante Risikofälle beginnen erst bei wiederholtenAnnäherungen an Menschen auf unter 30 Metern.

Die Kärntner Verordnung ignoriere diese Erkenntnisse vollständig und setze normales Verhalten mit Gefahr gleich, kritisieren Fachleute.

Forderung nach evidenzbasierter Wolfs­politik

„Eine sachliche und sichere Wolfs­politik muss sich an Verhalten orientieren – nicht an willkürlichen Distanzen“, so die Schlussfolgerung der Studie.
„Nur evidenzbasierte Kriterien ermöglichen effektive Prävention, Rechtssicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz.“

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